Der Vorstand wir laut Satzung für eine Amtsperiode von vier Jahren durch die Vereinsmitglieder gewählt. Er ist in dieser Zeit für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig (z. B.
Verwirklichung des Vereinszweckes, Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung, Verwaltung des Vereinsvermögens und der Mitglieder).
Die aktuelle Vereinsführung setzt sich wie folgt zusammen: